Mit dem Führerschein der Klasse BE darfst du Fahrzeuge der Klasse B (PKW) fahren, die mit einem Anhänger kombiniert sind. Der Anhänger darf ein maximales Gewicht von 3.500 kg haben, sol... [mehr]
Mit dem Führerschein der Klasse 3, der nach dem 21. Juni 1989 ausgestellt wurde, darfst du folgende Fahrzeuge fahren: 1. **PKW**: Alle Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen. 2. **Kleinbusse**: Fahrzeuge, die für den Transport von bis zu 8 Personen (inklusive Fahrer) ausgelegt sind. 3. **Leichtkraftfahrzeuge**: Dazu gehören auch Fahrzeuge mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h. 4. **Anhänger**: Du darfst Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 750 kg ziehen. Wenn der Anhänger schwerer ist, darf die Gesamtmasse des Gespanns (Fahrzeug + Anhänger) 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Zusätzlich kannst du auch Motorräder der Klasse A1 fahren, wenn du die entsprechenden Voraussetzungen erfüllst.
Mit dem Führerschein der Klasse BE darfst du Fahrzeuge der Klasse B (PKW) fahren, die mit einem Anhänger kombiniert sind. Der Anhänger darf ein maximales Gewicht von 3.500 kg haben, sol... [mehr]
Mit dem Führerschein der Klasse 3, der bis zum 21. Juni 1989 ausgestellt wurde, darfst du folgende Fahrzeuge fahren: 1. **PKW**: Alle Kraftfahrzeuge, die nicht unter die Klassen A oder B fallen,... [mehr]
Die Führerscheinklasse 2, die bis zur Reform der Führerscheinklassen im Jahr 1999 gültig war, berechtigt in Deutschland zum Fahren von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen, einschließl... [mehr]
Die EU-Führerscheinkarte, die im Jahr 2001 ausgestellt wurde, muss gemäß der EU-Richtlinie und den deutschen Umtauschfristen bis spätestens **19. Januar 2026** umgetauscht werden.... [mehr]
Ja, das ist heute anders. Mit dem alten Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, durfte man ursprünglich auch leichte Motorräder (bis 125 ccm und bis 11... [mehr]
Auf dem Typenschild eines Anhängers findest du wichtige technische Daten, die dir helfen, den benötigten Führerschein zu bestimmen. Entscheidend sind dabei vor allem folgende Angaben:... [mehr]
Mit einem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B darfst du in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auch eine 125er (also ein Leichtkraftrad mit bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11... [mehr]
Mit einem Führerschein der Klasse B, der im Jahr 1998 erworben wurde, darfst du grundsätzlich **keinen** Roller oder ein Motorrad mit 125 ccm (Leichtkraftrad) fahren. Die Klasse B berechtigt... [mehr]
Nein, in der Regel kannst du einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) in Deutschland nicht entgehen, indem du den Führerschein einfach im EU-Ausland neu machst. Das sogenannte „... [mehr]
Mit dem alten deutschen Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, darfst du tatsächlich größere Anhänger ziehen als mit dem heutigen Führe... [mehr]