Der Klasse B Führerschein in Deutschland erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Es gibt jedoch verschiedene Unterkategorien und Erwe... [mehr]
Der Führerschein der Klasse 3 war eine alte deutsche Führerscheinklasse, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Sie berechtigte zum Führen verschiedener Kraftfahrzeuge, insbesondere: - **Pkw** (Personenkraftwagen) bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht - **Lkw** (Lastkraftwagen) bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht - **Züge** (Kombinationen aus Pkw/Lkw und Anhänger) mit bestimmten Gewichtsbeschränkungen (Anhänger bis 3,5 Tonnen) - **Dreirädrige Fahrzeuge** und **Trikes** - **Krafträder** (wenn der Führerschein vor dem 1. April 1980 erworben wurde) Mit der Einführung des EU-Führerscheins wurde die Klasse 3 durch die neuen Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L ersetzt. Wer noch einen Führerschein der Klasse 3 besitzt, darf weiterhin die entsprechenden Fahrzeuge fahren (Bestandsschutz). Bei einem Umtausch in den neuen EU-Führerschein werden die entsprechenden neuen Klassen zugeteilt. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Digitales und Verkehr](https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Fahrerlaubnis/fahrerlaubnisklassen.html).
Der Klasse B Führerschein in Deutschland erlaubt das Fahren von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Es gibt jedoch verschiedene Unterkategorien und Erwe... [mehr]
Der Klasse 3 Führerschein, der früher für das Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen und mit bis zu 8 Sitzplätzenaußer dem Fahrersitz) galt, wurde in Deutschland durch die F&uu... [mehr]
Früher durfte man den Klasse 3 Führerschein in Deutschland ab einem Alter von18 Jahren erwerben. Es gab jedoch auch Regelungen, die es ermöglichten, bereits mit 17 Jahren eine Begleitpe... [mehr]
Ja, in Deutschland gab es früher den sogenannten Führerschein der Klasse 3, der es erlaubte, Pkw, Motorräder, Traktoren und leichte Lkw zu fahren. Dieser Führerschein wurde jedoch... [mehr]
Ja, das ist heute anders. Mit dem alten Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, durfte man ursprünglich auch leichte Motorräder (bis 125 ccm und bis 11... [mehr]
Auf dem Typenschild eines Anhängers findest du wichtige technische Daten, die dir helfen, den benötigten Führerschein zu bestimmen. Entscheidend sind dabei vor allem folgende Angaben:... [mehr]
Mit einem normalen Pkw-Führerschein der Klasse B darfst du in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen auch eine 125er (also ein Leichtkraftrad mit bis zu 125 cm³ Hubraum und maximal 11... [mehr]
Mit einem Führerschein der Klasse B, der im Jahr 1998 erworben wurde, darfst du grundsätzlich **keinen** Roller oder ein Motorrad mit 125 ccm (Leichtkraftrad) fahren. Die Klasse B berechtigt... [mehr]
Nein, in der Regel kannst du einer MPU (Medizinisch-Psychologischen Untersuchung) in Deutschland nicht entgehen, indem du den Führerschein einfach im EU-Ausland neu machst. Das sogenannte „... [mehr]
Mit dem alten deutschen Führerschein der Klasse 3, der vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurde, darfst du tatsächlich größere Anhänger ziehen als mit dem heutigen Führe... [mehr]