Das grundsätzliche Kartellverbot gemäß § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Deutschland verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb... [mehr]
Das grundsätzliche Kartellverbot gemäß § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Deutschland verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb... [mehr]
Die abweichende Legalausnahme gemäß § 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ermöglicht es, von den allgemeinen Wettbewerbsregeln abzuweichen, wenn bestimmte Vo... [mehr]
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gilt grundsätzlich für öffentliche Aufträge und Vergaben. Für private Vergaben ist das GWB nicht direkt anwendbar, da es... [mehr]
Ja, im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gibt es verschiedene Ausnahmen. Diese betreffen unter anderem: 1. **Fusionskontrolle**: Bestimmte Zusammenschlüsse können unter best... [mehr]
Nach der Vergabeverordnung (VGV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gibt es keine festgeleg Anzahl von Angeboten, die bei einem geschätzten Auftragsvolumen von ca. 40.000 E... [mehr]
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist eine zentrale Rechtsgrundlage in Deutschland, die darauf abzielt, einen fairen und funktionierenden Wettbewerb zu gewährleisten. Hier sin... [mehr]