In Deutschland ist das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit stark reguliert. Grundsätzlich ist das offene Tragen von Schusswaffen in Städten nicht erlaubt. Nur Personen mit einem Waf... [mehr]
Das grundsätzliche Kartellverbot gemäß § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Deutschland verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb im Sinne des Wettbewerbsrechts erheblich einschränken. Dies umfasst insbesondere Absprachen über Preise, Mengen oder Marktverteilungen, darauf abzielen, den Wettbewerb zu beschken oder zu verfälschen. Das Verbot gilt für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Marktstellung. Ausnahmen können in bestimmten Fällen gelten, wenn die Vereinbarung nachweislich Effizienzgewinne bringt, die den Wettbewerbsnachteil überwiegen. Die Durchsetzung des Kartellverbots obliegt den Wettbewerbsbehörden, die bei Verstößen Bußgelder verhängen können. Ziel des Kartellverbots ist es, einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und die Marktbedingungen für Verbraucher und Unternehmen zu verbessern.
In Deutschland ist das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit stark reguliert. Grundsätzlich ist das offene Tragen von Schusswaffen in Städten nicht erlaubt. Nur Personen mit einem Waf... [mehr]
Ein vertragliches Wettbewerbsverbot ist eine Klausel in einem Arbeits- oder Dienstvertrag, die es einem Arbeitnehmer oder Dienstleister untersagt, während oder nach Beendigung des Vertragsverh&au... [mehr]
Ein Wettbewerbsverbot ist eine vertragliche Vereinbarung, die es einer Person oder einem Unternehmen untersagt, während oder nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder einer Gesch&a... [mehr]