In Deutschland gibt es kein generelles gesetzliches Verbot, in öffentlichen Verkehrsmitteln zu telefonieren. Allerdings können Verkehrsunternehmen eigene Regeln aufstellen. Manche Bahngesell... [mehr]
In Deutschland ist das Radfahren auf dem Gehweg grundsätzlich verboten, außer für Kinder unter 10 Jahren oder wenn es durch entsprechende Beschilderung ausdrücklich erlaubt ist (§ 2 Abs. 1 und 5 StVO). Als Anwohner*in hast du jedoch keine direkte Befugnis, den Gehweg selbstständig zu sperren oder bauliche Maßnahmen zu ergreifen. Folgende legale Möglichkeiten hast du: 1. **Hinweis an die Stadt oder Gemeinde:** Melde das Problem beim Ordnungsamt oder der zuständigen Straßenverkehrsbehörde deiner Stadt oder Gemeinde. Diese können gezielte Kontrollen durchführen oder prüfen, ob zusätzliche Beschilderungen oder Markierungen sinnvoll sind. 2. **Ansprechen der Radfahrenden:** Du kannst freundlich auf das Verbot hinweisen, wenn du jemanden siehst, der unerlaubt auf dem Gehweg fährt. Eine rechtliche Handhabe hast du als Privatperson aber nicht. 3. **Bauliche Maßnahmen:** Eigene bauliche Veränderungen (z. B. Poller, Blumenkübel, Schilder) auf dem Gehweg sind nicht erlaubt, da der Gehweg öffentliches Eigentum ist. Solche Maßnahmen dürfen nur von der Kommune nach Prüfung und Genehmigung umgesetzt werden. 4. **Nachbarschaftliche Initiativen:** Gemeinsam mit anderen Anwohner*innen kannst du dich an die Stadt wenden, um auf das Problem aufmerksam zu machen und ggf. Maßnahmen wie verstärkte Kontrollen oder bauliche Veränderungen anzuregen. **Wichtig:** Selbstjustiz, das Aufstellen von Hindernissen oder das eigenmächtige Anbringen von Schildern ist nicht erlaubt und kann rechtliche Konsequenzen haben. Weitere Informationen findest du z. B. beim [ADFC](https://www.adfc.de/artikel/wo-du-radfahren-darfst-und-wo-nicht) oder auf den Seiten deiner Stadtverwaltung.
In Deutschland gibt es kein generelles gesetzliches Verbot, in öffentlichen Verkehrsmitteln zu telefonieren. Allerdings können Verkehrsunternehmen eigene Regeln aufstellen. Manche Bahngesell... [mehr]
Das Verbot zu essen bedeutet, dass sie nicht essen dürfen.