Gibt es Ausnahmen für das GWB?

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Ja, im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gibt es verschiedene Ausnahmen. Diese betreffen unter anderem: 1. **Fusionskontrolle**: Bestimmte Zusammenschlüsse können unter bestimmten Bedingungen genehmigt werden, auch wenn sie wettbewerbsbeschkend. 2. **Kartellrechtliche Ausnahmen**: In einigen Fällen können Vereinbarungen zwischen Unternehmen, die normalerweise wettbewerbswidrig wären, unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein, wenn sie beispielsweise Effizienzgewinne bringen. 3. **Sektorale Ausnahmen**: In bestimmten Branchen, wie z.B. im Bereich der öffentlichen Aufträge, können spezielle Regelungen gelten. 4. **Genehmigungen**: In bestimmten Fällen kann das Bundeskartellamt Ausnahmen genehmigen, wenn dies im Interesse des Wettbewerbs oder der Verbraucher ist. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen und Regelungen im GWB zu prüfen, um festzustellen, ob eine Ausnahme zutrifft.

Kategorie: Recht Tags: Ausnahme GWB Gesetz

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