Nach der Vergabeverordnung (VGV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gibt es keine festgeleg Anzahl von Angeboten, die bei einem geschätzten Auftragsvolumen von ca. 40.000 E... [mehr]
Nach der Vergabeverordnung (VGV) und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gibt es keine festgeleg Anzahl von Angeboten, die bei einem geschätzten Auftragsvolumen von ca. 40.000 E... [mehr]
Der Bereich UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) und VgV (Vergabeverordnung) bezieht sich auf die Regelungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Deutschland. - **UVgO**: Diese Ver... [mehr]