Der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung ist ein zentrales Prinzip im öffentlichen Vergaberecht. Er besagt, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich im Wege einer öffe... [mehr]
Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gilt grundsätzlich für öffentliche Aufträge und Vergaben. Für private Vergaben ist das GWB nicht direkt anwendbar, da es sich primär um Regelungen für den öffentlichen Sektor handelt. Allerdings können bestimmte wettbewerbsrechtliche Bestimmungen des GWB auch für private Unternehmen relevant sein, insbesondere wenn es um Wettbewerbsverzerrungen oder Missbrauch von Marktmacht geht. In solchen Fällen können auch private Vergaben unter das Wettbewerbsrecht fallen, jedoch nicht in der gleichen Weise wie öffentliche Vergaben.
Der Grundsatz der öffentlichen Ausschreibung ist ein zentrales Prinzip im öffentlichen Vergaberecht. Er besagt, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich im Wege einer öffe... [mehr]