Ja, bei § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO (Strafprozessordnung) prüfst du auch das Ermessen. Diese Vorschrift regelt die Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Identitätsfestst... [mehr]
Ja, bei § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO (Strafprozessordnung) prüfst du auch das Ermessen. Diese Vorschrift regelt die Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Identitätsfestst... [mehr]
Bei § 81b I Alt. 2 StPO handelt es sich um eine Vorschrift, die die erkennungsdienstliche Behandlung von Beschuldigten regelt. Diese Maßnahme dient der Identitätsfeststellung und der V... [mehr]
Nein, bei § 211 StGB (Mord) handelt es sich um ein sogenanntes Verbrechen, bei dem kein Ermessen besteht. Die Tatbestandsmerkmale des Mordes sind klar definiert und müssen objektiv erfü... [mehr]
Ja, in Deutschland ist es möglich, aufgrund von Ermessen eingebürgert zu werden. Dies geschieht in der Regel im Rahmen des sogenannten "Ermessensspielraums" der zuständigen Be... [mehr]
Ein anderes Wort für "ermessen" ist "einschätzen". Weitere Synonyme könnten "bewerten", "abschätzen" oder "beurteilen" sein, je na... [mehr]
Ja, die Nutzung einer befristeten Baugenehmigung im Außenbereich ist ein rechtliches Instrument, das im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltung liegt. Dies bedeutet, dass die Behö... [mehr]
Intendiertes Ermessen bezieht sich auf den Spielraum, den eine Behörde oder eine Person bei der Ausübung von Entscheidungen hat, wobei die Absicht oder das Ziel, das mit dieser Entscheidung... [mehr]
Auswahlermessen bezeichnet im rechtlichen Kontext die Befugnis einer Behörde oder Institution, aus mehreren möglichen Entscheidungen oder Maßnahmen diejenige auszuwählen, die am b... [mehr]
Entschließungsermessen, auch als Eingriffsermessen bezeichnet, ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht. Es beschreibt die Ermessensspielräume, die einer Behörde bei der Entscheidung &... [mehr]
Das Ermessen und das Opportunitätsprinzip sind wichtige Konzepte im Verwaltungsrecht, die jedoch bestimmte Grenzen haben. 1. **Grenzen des Ermessens**: - **Gesetzliche Vorgaben**: Das Ermesse... [mehr]