Einfach erklärt in der Pflege: Zivilrecht Regelt Streit zwischen Personen oder Einrichtungen. In der Pflege heißt das z. B.: Ein Patient fordert Schadensersatz oder Schmerzensgeld, weil...
Prüfe ich bei § 81b I Alt. 2 auch Ermessen?
Antwort vomJa, bei § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO (Strafprozessordnung) prüfst du auch das Ermessen. Diese Vorschrift regelt die Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung. Dabei ist zu prüfen, ob die Maßnahme im konkreten Fall verhältnismäßig ist und ob das Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt wurde. Das bedeutet, dass die Behörde bei der Entscheidung, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, einen Ermessensspielraum hat, den sie sachgerecht ausfüllen muss.
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Was bedeuten objektiver und subjektiver Tatbestand in der Pflege?
Objektiver Tatbestand in der Pflege: Das sind die äußerlich feststellbaren Fakten einer Handlung oder eines Vorfalls. Also das, was tatsächlich passiert ist und beobachtet oder nachge...