Ja, das ist korrekt. Die Weitergabe interner Informationen („Interne Interna“) an verfahrensexterne Dritte kann in Deutschland strafrechtlich als Verletzung von Dienstgeheimnissen (§...
Ja, bei § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO (Strafprozessordnung) prüfst du auch das Ermessen. Diese Vorschrift regelt die Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Identitätsfeststellung. Dabei ist zu prüfen, ob die Maßnahme im konkreten Fall verhältnismäßig ist und ob das Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt wurde. Das bedeutet, dass die Behörde bei der Entscheidung, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, einen Ermessensspielraum hat, den sie sachgerecht ausfüllen muss.
Ja, das ist korrekt. Die Weitergabe interner Informationen („Interne Interna“) an verfahrensexterne Dritte kann in Deutschland strafrechtlich als Verletzung von Dienstgeheimnissen (§...
Das bewusste Vorenthalten von Gerichtsunterlagen wie dem Geschäftsverteilungsplan (GVP) oder Protokollen kann unter bestimmten Umständen den Tatbestand der Urkundenunterdrückung gem&aum...
Die Bezeichnung „du Hund“ kann in Deutschland grundsätzlich als Beleidigung im Sinne des § 185 Strafgesetzbuch (StGB) gewertet werden. Ob tatsächlich eine strafbare Beleidig...
Notwehr ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (§ 32 StGB) geregelt. Sie ist erlaubt, solange eine gegenwärtige, rechtswidrige Angriffssituation besteht. Das bedeutet: **Zeitlicher Rahmen de...
Beleidigungen sind abwertende, verletzende oder herabwürdigende Äußerungen über eine Person oder Gruppe. Sie können mündlich, schriftlich oder durch Gesten erfolgen und...
Wenn jemand eine andere Person mit falschen Behauptungen anzeigt (also eine sogenannte „falsche Verdächtigung“ oder „falsche Anzeige“ erstattet), gibt es in Deutschland re...