Wird die Weitergabe interner Informationen an externe Dritte strafrechtlich als Dienstgeheimnisverletzung bewertet?

Antwort vom

Ja, das ist korrekt. Die Weitergabe interner Informationen („Interne Interna“) an verfahrensexterne Dritte kann in Deutschland strafrechtlich als Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB – Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) geprüft und verfolgt werden. Dies betrifft insbesondere Amtsträger, für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete sowie Personen, die zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Eine solche Weitergabe ist strafbar, wenn dadurch ein Dienstgeheimnis oder ein als geheim eingestuftes Dokument unbefugt offenbart wird und dadurch die Interessen des Dienstherrn oder eines Dritten gefährdet werden. Die Strafandrohung reicht von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe. Weitere Informationen findest du direkt im Gesetzestext: [§ 353b StGB – Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__353b.html)

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