Wie kann man sich gegen eine falsche Anzeige mit nachweislich falschen Behauptungen wehren?

Antwort

Wenn jemand eine andere Person mit falschen Behauptungen anzeigt (also eine sogenannte „falsche Verdächtigung“ oder „falsche Anzeige“ erstattet), gibt es in Deutschland rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen: 1. **Beweise sichern:** Zunächst sollte die betroffene Person alle Beweise sichern, die belegen, dass sie zur angegebenen Zeit nicht am Tatort war (z.B. Zeugen, Quittungen, Fahrkarten, Überwachungsvideos, Handy-Standortdaten). 2. **Aussage bei der Polizei:** Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen sollte die betroffene Person die entlastenden Beweise vorlegen und eine entsprechende Aussage machen. 3. **Anzeige wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB):** Wenn klar ist, dass die Anzeige wissentlich falsch erstattet wurde, kann die betroffene Person selbst Anzeige wegen falscher Verdächtigung erstatten. Das ist eine Straftat und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Mehr dazu: [§ 164 StGB – Falsche Verdächtigung](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html) 4. **Rechtsanwalt einschalten:** Es ist ratsam, einen Anwalt für Strafrecht zu konsultieren. Dieser kann Akteneinsicht beantragen, die Verteidigung übernehmen und ggf. die Anzeige gegen den Anzeigenden einleiten. 5. **Zivilrechtliche Schritte:** Neben dem Strafrecht kann auch zivilrechtlich gegen den Anzeigenden vorgegangen werden, z.B. auf Unterlassung oder Schadensersatz, wenn durch die falsche Anzeige ein Schaden entstanden ist. **Wichtig:** Die Ermittlungsbehörden prüfen im Rahmen des Verfahrens auch, ob die Anzeige berechtigt ist. Wenn sich herausstellt, dass die Angaben falsch waren, wird das Verfahren gegen die zu Unrecht beschuldigte Person in der Regel eingestellt. **Fazit:** Gegen eine falsche Anzeige kann man sich sowohl im Ermittlungsverfahren verteidigen als auch selbst rechtlich gegen den Anzeigenden vorgehen. Ein Anwalt kann dabei helfen, die richtigen Schritte einzuleiten.

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