Was ermöglicht das Opportunitätsprinzip?

Antwort

Das Opportunitätsprinzip ist ein Grundsatz im Strafprozessrecht, insbesondere im deutschen Recht, der es den Strafverfolgungsbehörden (vor allem der Staatsanwaltschaft) ermöglicht, von einer Strafverfolgung abzusehen, obwohl ein Anfangsverdacht besteht. Das bedeutet, dass die Behörden nach eigenem Ermessen entscheiden können, ob sie ein Verfahren einleiten oder fortführen, oder ob sie es einstellen. Das Opportunitätsprinzip steht im Gegensatz zum Legalitätsprinzip, das die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich verpflichtet, bei Vorliegen eines Anfangsverdachts ein Strafverfahren einzuleiten. Das Opportunitätsprinzip ermöglicht also: - **Ermessensspielraum:** Die Staatsanwaltschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei Geringfügigkeit der Tat oder wenn das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung fehlt) von einer Strafverfolgung absehen. - **Einstellung von Verfahren:** Verfahren können eingestellt werden, etwa nach den §§ 153 ff. StPO (Strafprozessordnung), wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen ist oder andere Gründe vorliegen. - **Effizientere Ressourcenverwendung:** Die Justiz kann sich auf schwerwiegendere Fälle konzentrieren und wird nicht durch Bagatellfälle überlastet. Das Opportunitätsprinzip findet sich vor allem im Bereich der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und bei bestimmten Straftaten von geringer Bedeutung.

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