Intendiertes Ermessen bezieht sich auf den Spielraum, den eine Behörde oder eine Person bei der Ausübung von Entscheidungen hat, wobei die Absicht oder das Ziel, das mit dieser Entscheidung verfolgt wird, im Vordergrund steht. Es geht darum, wie eine Entscheidung im Einklang mit den gesetzten Zielen und Vorgaben getroffen wird. In der Regel wird dabei auch berücksichtigt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien bestehen, um sicherzustellen, dass die Entscheidung nicht willkürlich ist, sondern auf einer klaren Absicht basiert.