Entschließungsermessen, auch als Eingriffsermessen bezeichnet, ist ein Begriff aus dem Verwaltungsrecht. Es beschreibt die Ermessensspielräume, die einer Behörde bei der Entscheidung über einen Eingriff in Rechte von Bürgern oder in die Rechtsordnung zustehen. Das Entschließungsermessen bedeutet, dass die Behörde entscheiden kann, ob sie von ihrem Recht Gebrauch macht, einen bestimmten Eingriff vorzunehmen oder nicht. Dabei muss sie die gesetzlichen Vorgaben und die Verhältnismäßigkeit beachten. Die Behörde ist also nicht verpflichtet, einen Eingriff durchzuführen, sondern hat die Freiheit, die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und eine Entscheidung zu treffen, die im öffentlichen Interesse liegt. In der Praxis bedeutet dies, dass die Behörde abwägen muss, ob und in welchem Umfang ein Eingriff gerechtfertigt ist, wobei sie sowohl die Interessen der Allgemeinheit als auch die Rechte der Betroffenen in Betracht ziehen muss.