Nein, bei § 211 StGB (Mord) handelt es sich um ein sogenanntes Verbrechen, bei dem kein Ermessen besteht. Die Tatbestandsmerkmale des Mordes sind klar definiert und müssen objektiv erfüllt sein. Wenn die Voraussetzungen des § 211 StGB vorliegen, ist die Tat als Mord zu qualifizieren und es gibt keinen Ermessensspielraum.