Was bedeutet Auswahlermessen?

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Auswahlermessen bezeichnet im rechtlichen Kontext die Befugnis einer Behörde oder Institution, aus mehreren möglichen Entscheidungen oder Maßnahmen diejenige auszuwählen, die am besten geeignet ist, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Es handelt sich dabei um einen Ermessensspielraum, der den Entscheidungsträgern ermöglicht, die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen und eine Entscheidung zu treffen, die sowohllich zulässig als auch sachgerecht ist. Auswahlermessen findet häufig Anwendung im Verwaltungsrecht, beispielsweise bei der Vergabe von Fördermitteln oder der Erteilung von Genehmigungen.

Kategorie: Recht Tags: Auswahl Ermessen Recht

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