Ist die Nutzung einer befristeten Baugenehmigung im Außenbereich ein rechtliches Instrument im Ermessen der Verwaltung?

Antwort

Ja, die Nutzung einer befristeten Baugenehmigung im Außenbereich ist ein rechtliches Instrument, das im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltung liegt. Dies bedeutet, dass die Behörde bei der Entscheidung über die Erteilung einer solchen Genehmigung einen Ermessensspielraum hat und die spezifischen Umstände des Einzelfalls berücksichtigen muss. Die Verwaltung muss dabei die öffentlichen Interessen, wie den Schutz von Natur und Landschaft, sowie die Belange der Nachbarn abwägen. Eine befristete Genehmigung kann erteilt werden, um temporäre Nutzungen zu ermöglichen, die unter bestimmten Bedingungen vertretbar sind.

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