Das beschleunigte Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) ermöglicht eine schnellere Genehmigung von Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen. Die einzelnen Schritte sind: 1. *... [mehr]
Nach Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens ist in der Regel keine zusätzliche Baugenehmigung mehr erforderlich. Das Planfeststellungsverfahren ersetzt die Baugenehmigung, da es eine umfassende behördliche Prüfung und Genehmigung des gesamten Vorhabens darstellt (§ 75 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG). Allerdings müssen nach dem Planfeststellungsbeschluss noch folgende Schritte beachtet werden: 1. **Rechtskraft abwarten:** Der Planfeststellungsbeschluss muss rechtskräftig sein. Das heißt, etwaige Klagen oder Widersprüche müssen abgewartet oder ausgeräumt werden. 2. **Nebenbestimmungen beachten:** Im Planfeststellungsbeschluss können Auflagen, Bedingungen oder weitere Genehmigungserfordernisse enthalten sein, die vor Baubeginn erfüllt werden müssen (z. B. Nachweise, Gutachten, Abstimmungen mit anderen Behörden). 3. **Fachrechtliche Genehmigungen:** Für bestimmte Teilbereiche können zusätzliche fachrechtliche Genehmigungen erforderlich sein (z. B. wasserrechtliche Erlaubnisse, naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen), sofern diese nicht bereits im Planfeststellungsbeschluss integriert sind. 4. **Mitteilung an die Bauaufsichtsbehörde:** In manchen Bundesländern oder bei bestimmten Vorhaben kann eine Anzeige des Baubeginns oder eine Mitteilung an die Bauaufsichtsbehörde erforderlich sein. **Fazit:** Das Planfeststellungsverfahren ersetzt die Baugenehmigung. Nach Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses und Erfüllung aller Auflagen kann mit dem Bau begonnen werden, ohne dass eine separate Baugenehmigung eingeholt werden muss. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Digitales und Verkehr](https://www.bmdv.bund.de/DE/Themen/Mobilitaet/Verkehrsrecht/Planfeststellung/planfeststellung.html).
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) ermöglicht eine schnellere Genehmigung von Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen. Die einzelnen Schritte sind: 1. *... [mehr]
Ja, die Nutzung einer befristeten Baugenehmigung im Außenbereich ist ein rechtliches Instrument, das im pflichtgemäßen Ermessen der Verwaltung liegt. Dies bedeutet, dass die Behö... [mehr]