Um den § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich zu prüfen, sind folgende Schritte zu beachten: 1. **Lage des Grundstücks**: Zunächst musst du feststellen, ob das Grundstück im... [mehr]
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) ermöglicht eine schnellere Genehmigung von Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen. Die einzelnen Schritte sind: 1. **Prüfung der Voraussetzungen**: Das Bauvorhaben muss in einem Gebiet liegen, das im Zusammenhang bebaut werden kann, und es müssen die allgemeinen Anforderungen an die Bauordnung erfüllt sein. 2. **Aufstellung eines Bebauungsplans**: In der Regel ist kein förmliches Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, wenn die Voraussetzungen des § 13a erfüllt sind. 3. **Öffentliche Bekanntmachung**: Es erfolgt eine Bekanntmachung des Vorhabens, um die Öffentlichkeit über das geplante Bauvorhaben zu informieren. 4. **Beteiligung der Träger öffentlicher Belange**: Die relevanten Behörden und Institutionen werden beteiligt, um ihre Stellungnahmen einzuholen. 5. **Prüfung der Eingaben**: Die eingegangenen Stellungnahmen werden geprüft und in die Entscheidung einbezogen. 6. **Baugenehmigung**: Nach Abschluss der Prüfungen wird die Baugenehmigung erteilt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. 7. **Rechtsbehelfsfrist**: Nach Erteilung der Baugenehmigung beginnt eine Frist, innerhalb derer Rechtsbehelfe eingelegt werden können. Diese Schritte können je nach Bundesland und spezifischen Gegebenheiten variieren. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde über die genauen Abläufe und Anforderungen zu informieren.
Um den § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich zu prüfen, sind folgende Schritte zu beachten: 1. **Lage des Grundstücks**: Zunächst musst du feststellen, ob das Grundstück im... [mehr]