Das beschleunigte Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) ermöglicht eine schnellere Genehmigung von Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen. Die einzelnen Schritte sind: 1. *... [mehr]
Um den § 34 BauGB im unbeplanten Innenbereich zu prüfen, sind folgende Schritte zu beachten: 1. **Lage des Grundstücks**: Zunächst musst du feststellen, ob das Grundstück im unbeplanten Innenbereich liegt. Dies ist der Fall, wenn es in einer im Zusammenhang bebauten Ortsteilen liegt. 2. **Nachbarbebauung**: Der § 34 BauGB verlangt, dass die beabsichtigte Nutzung sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Hierbei ist die Art und das Maß der vorhandenen Bebauung zu berücksichtigen. Du solltest die umliegenden Gebäude hinsichtlich ihrer Nutzung, Höhe, Dichte und Gestaltung analysieren. 3. **Flächennutzungsplan**: Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein wichtiger Aspekt, auch wenn er nicht direkt bindend ist. Er gibt jedoch Hinweise auf die beabsichtigte Nutzung des Gebiets. Du solltest prüfen, ob der FNP für das betreffende Gebiet eine bestimmte Nutzung vorsieht und ob diese mit deinem Vorhaben übereinstimmt. 4. **Bauvoranfrage**: In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde zu stellen. Diese gibt dir eine erste Einschätzung, ob dein Vorhaben genehmigungsfähig ist. 5. **Öffentliche Belange**: Schließlich müssen auch öffentliche Belange, wie z.B. die Erschließung, Umweltschutz und die Belange der Nachbarn, berücksichtigt werden. Zusammenfassend ist der Flächennutzungsplan ein wichtiger Hinweis, aber die konkrete Prüfung erfolgt anhand der bestehenden Nachbarbebauung und der Eigenart der Umgebung gemäß § 34 BauGB.
Das beschleunigte Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) ermöglicht eine schnellere Genehmigung von Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen. Die einzelnen Schritte sind: 1. *... [mehr]