Wann fällt KESt an, wenn ich mit Bitcoin über das Lightning Netzwerk bezahle?

Antwort

Die Kapitalertragsteuer (KESt) fällt in der Regel an, wenn du Gewinne aus Kapitalanlagen erzielst. Bei Bitcoin und anderen Kryptowährungen handelt es sich um sogenannte "sonstige Einkünfte" nach § 23 EStG, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Anschaffung veräußert werden. Wenn du Bitcoin über das Lightning-Netzwerk bezahlst, handelt es sich um eine Transaktion, die als Veräußerung betrachtet werden kann. Die KESt fällt an, wenn du dabei einen Gewinn erzielst und die Haltefrist von einem Jahr nicht überschritten ist. Der Gewinn wird dabei als Differenz zwischen dem Anschaffungspreis und dem Veräußerungspreis berechnet. Es ist wichtig, alle Transaktionen und deren Werte genau zu dokumentieren, um die Steuerpflicht korrekt zu ermitteln. Für detaillierte und individuelle Beratung solltest du einen Steuerberater konsultieren.

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