Welche Beiträge zählen zu Sonderausgaben?

Antwort

Sonderausgaben sind bestimmte Ausgaben, die du steuerlich absetzen kannst. Dazu zählen unter anderem: 1. **Vorsorgeaufwendungen**: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu privaten Rentenversicherungen und zu Basisrenten (Rürup-Rente). 2. **Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge**: Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung. 3. **Spenden**: Geld- und Sachspenden an gemeinnützige Organisationen. 4. **Ausgaben für die eigene Ausbildung**: Kosten für eine Erstausbildung oder ein Studium, die über den Pauschbetrag hinausgehen. 5. **Unterhaltsleistungen**: Zahlungen an bedürftige Angehörige, die du steuerlich geltend machen kannst. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Höchstbeträge zu beachten, die für die Absetzbarkeit dieser Ausgaben gelten.

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