Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Um den zu zahlenden Betrag nach Abzug des Skontos zu berechnen, gehe wie folgt vor: 1. Berechne den Skontobetrag: \[ \text{Skonto} = \text{Rechnungsbetrag} \times \frac{\text{Skontosatz}}{100} \] In diesem Fall: \[ \text{Skonto} = 3000\,€ \times \frac{3}{100} = 90\,€ \] 2. Ziehe den Skontobetrag vom Rechnungsbetrag ab: \[ \text{Zahlungsbetrag} = \text{Rechnungsbetrag} - \text{Skonto} \] In diesem Fall: \[ \text{Zahlungsbetrag} = 3000\,€ - 90\,€ = 2910\,€ \] Der zu zahlende Betrag nach Abzug von 3% Skonto beträgt also 2910€.
Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Auf Rechnungen sollte der Begriff „Umsatzsteuer“ (abgekürzt „USt.“) verwendet werden, da dies der offizielle und rechtlich korrekte Begriff im deutschen Steuerrecht ist. D... [mehr]
Um das Nettogehalt aus einem Bruttogehalt von 3.750 € für einen ledigen Mann in Deutschland zu berechnen, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, darunter: - Steuerkla... [mehr]
Nein, die Kapitalbereitstellungsgebühr darf bei Speditionsrechnungen nicht ohne weiteres einfach abgezogen werden. Grundsätzlich gilt: Du darfst von einer Rechnung nur dann einen Abzug vorne... [mehr]
Hier ist ein Beispiel, wie du eine höfliche E-Mail formulieren kannst, um mitzuteilen, dass die Rechnung nach Rücksprache mit der Buchhaltung noch nicht bezahlt wurde: --- Betreff: Rü... [mehr]