Dient das Erhebungsverfahren der Erfüllung der Steueransprüche des Fiskus?

Antwort

Ja, das Erhebungsverfahren dient der Erfüllung der Steueransprüche des Fiskus. Es umfasst alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die festgesetzten Steuern einzuziehen. Dazu gehören unter anderem die Festsetzung der Steuer durch Steuerbescheide, die Zahlungsaufforderung, die Überwachung der Zahlungseingänge und gegebenenfalls die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen, wenn Steuerschulden nicht fristgerecht beglichen werden. Ziel des Erhebungsverfahrens ist es, sicherzustellen, dass die Steuerpflichtigen ihre steuerlichen Verpflichtungen erfüllen und die Steuereinnahmen dem Staat zur Verfügung stehen.

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