Welche Einkunftsart hat ein Immobilienmakler?

Antwort

Die Einkünfte eines Immobilienmaklers fallen in der Regel unter dieunftsart "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" gemäß § 15 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland. Immobilienmakler betreiben ein Gewerbe, da sie selbstständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig sind. Weitere Informationen dazu findest du im Einkommensteuergesetz: [EStG § 15](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__15.html).

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