Ja, Einkünfte aus einem Minijob zählen in der Regel zu den anrechenbaren Einkommen bei der Berechnung des Wohngeldes. Es gibt jedoch bestimmte Freibeträge und Regelungen, die berücksichtigt werden müssen. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Wohngeldstelle oder auf offiziellen Informationsseiten über die genauen Bestimmungen und Berechnungen zu informieren.