Wie werden die Bewirtungskosten 70/30 aufgeteilt?

Antwort

Die Aufteilung der Bewirtungskosten im Verhältnis 70/30 bezieht sich auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten in Deutschland. Hierbei werden 70 % der angemessenen und nachgewiesenen Bewirtungskosten als Betriebsausgaben anerkannt und sind somit steuerlich absetzbar, während die restlichen 30 % nicht abzugsfähig sind. Beispiel: - Gesamte Bewirtungskosten: 100 € - Abzugsfähiger Anteil (70 %): 70 € - Nicht abzugsfähiger Anteil (30 %): 30 € Diese Regelung gilt für Bewirtungskosten, die aus geschäftlichem Anlass entstehen, wie z.B. Geschäftsessen mit Kunden oder Geschäftspartnern. Wichtig ist, dass die Bewirtungskosten ordnungsgemäß dokumentiert werden, einschließlich des Anlasses der Bewirtung und der teilnehmenden Personen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Welche Beiträge zählen zu Sonderausgaben?

Sonderausgaben sind bestimmte Ausgaben, die du steuerlich absetzen kannst. Dazu zählen unter anderem: 1. **Vorsorgeaufwendungen**: Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu privaten... [mehr]

Wie kann die Zahlung in die Rentenversicherung zum Ausgleich einer Rentenminderung steuerlich geltend gemacht werden?

Die Zahlung in die Rentenversicherung zum Ausgleich einer Rentenminderung kann steuerlich geltend gemacht werden, indem sie als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung angegeben wird. Hier... [mehr]

Werden bei Dividendenausschüttungen in der Schweiz Kapitalertragsteuern einbehalten?

In der Schweiz gibt es keine Kapitalertragsteuer Dividenden. Stattdessen wird auf Dividenden eine Verrechnungssteuer von 35 % erhoben. Diese Steuer wird direkt von der ausschüttenden Gesellschaft... [mehr]

Degressive Abschreibung 2024?

Die degressive Abschreibung ist eine Methode zur Abschreibung von Vermögensgegenständen, bei der die Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren höher sind und dann im Laufe der Zeit... [mehr]