Wie werden die Bewirtungskosten 70/30 aufgeteilt?

Antwort

Die Aufteilung der Bewirtungskosten im Verhältnis 70/30 bezieht sich auf die steuerliche Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten in Deutschland. Hierbei werden 70 % der angemessenen und nachgewiesenen Bewirtungskosten als Betriebsausgaben anerkannt und sind somit steuerlich absetzbar, während die restlichen 30 % nicht abzugsfähig sind. Beispiel: - Gesamte Bewirtungskosten: 100 € - Abzugsfähiger Anteil (70 %): 70 € - Nicht abzugsfähiger Anteil (30 %): 30 € Diese Regelung gilt für Bewirtungskosten, die aus geschäftlichem Anlass entstehen, wie z.B. Geschäftsessen mit Kunden oder Geschäftspartnern. Wichtig ist, dass die Bewirtungskosten ordnungsgemäß dokumentiert werden, einschließlich des Anlasses der Bewirtung und der teilnehmenden Personen.

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