Wird Altersvorsorgevermögen beim Wohngeld angerechnet?

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Altersvorsorgevermögen wird in der Regel nicht auf das Wohngeld angerechnet, solange es sich um gesetzlich geförderte Altersvorsorgeprodukte handelt, wie z.B. Riester-Renten oder Rürup-Renten. Diese sind in der Regel geschützt und werden nicht als verwertbares Vermögen betrachtet. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bestimmungen und Ausnahmen zu prüfen, da es je nach Bundesland und individueller Situation Unterschiede geben kann. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: [Wohngeld](https://www.bmwsb.bund.de/).

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