Besteht für aktive latente Steuern ein Aktivierungswahlrecht und für passive latente Steuern eine Passivierungspflicht?

Antwort

Ja, nach den deutschen Rechnungslegungsvorschriften (HGB) besteht für aktive latente Steuern ein Aktivierungswahlrecht und für passive latente Steuern eine Passivierungspflicht. Aktive latente Steuern entstehen, wenn sich steuerliche Vorteile in der Zukunft ergeben, beispielsweise durch steuerliche Verlustvorträge oder temporäre Differenzen, die zu einer niedrigeren Steuerlast in der Zukunft führen. Hier besteht ein Wahlrecht, diese in der Bilanz zu aktivieren (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB). Passive latente Steuern entstehen, wenn sich steuerliche Nachteile in der Zukunft ergeben, beispielsweise durch temporäre Differenzen, die zu einer höheren Steuerlast in der Zukunft führen. Hier besteht eine Passivierungspflicht (§ 274 Abs. 1 Satz 1 HGB). Weitere Informationen findest du im Handelsgesetzbuch (HGB): [HGB § 274](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__274.html).

Kategorie: Finanzen Tags: Aktive Latente Steuern
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