In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zustä... [mehr]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die für die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich des Landes Rheinland-Pfalz zuständig ist. Dazu gehören auch Städte und Gemeinden wie Mainz. Ob die LfDI RLP tatsächlich gegen die Stadt Mainz vorgeht, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Grundsätzlich ist die LfDI verpflichtet, Beschwerden nachzugehen und bei festgestellten Datenschutzverstößen auch Maßnahmen gegen öffentliche Stellen zu ergreifen – dazu zählen Verwarnungen, Anordnungen zur Beseitigung von Verstößen oder auch die Einleitung von Verfahren. In der Praxis wird die LfDI RLP jedoch häufig zunächst das Gespräch mit der betroffenen Behörde suchen und auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken. Sanktionen oder öffentlichkeitswirksame Maßnahmen werden meist erst dann ergriffen, wenn die Stadt trotz Aufforderung keine Abhilfe schafft oder wiederholt gegen Datenschutzvorgaben verstößt. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass die LfDI RLP gegen die Stadt Mainz vorgeht, wenn ein relevanter Datenschutzverstoß vorliegt und keine freiwillige Abhilfe erfolgt. Die Unabhängigkeit der Behörde ist gesetzlich garantiert. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der LfDI Rheinland-Pfalz: https://www.datenschutz.rlp.de/
In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zustä... [mehr]
Ein Datenschutzkonzept ist nicht mit einem Sicherheitskonzept gleichzustellen, auch wenn beide eng miteinander verbunden sind. **Datenschutzkonzept:** Ein Datenschutzkonzept beschreibt Maßnah... [mehr]
Der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet einen umfassenden Rahmen für Informationssicherheit in Organisationen. Er enthält viele Maß... [mehr]
IT-Sicherheit selbst ist keine Verarbeitungstätigkeit im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einestätigkeit beschreibt einen Vorgang oder eine Reihe von Vorgängen im Zusammen... [mehr]
Ja, im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann die Beschaffung als Verarbeitungstätigkeit gelten, sofern dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. **Begründung:** Die D... [mehr]
Die Abfrage von personenbezogenen Daten wie Vorname, Nachname, E-Mail, dienstliche Telefonnummer, Firma, Postanschrift, Land, Branche und Jobfunktion im Rahmen der Leadqualifizierung ist grundsät... [mehr]
In einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet der Begriff "interne Empfänger" in der Regel Personen oder Abteilungen innerhalb des Unternehmens des Auftragsverarbeiters, die Zu... [mehr]
Die genannten Angaben – Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nutzerrolle – lassen sich als **personenbezogene Kontaktdaten und Zuordnungsmerkmale** oder als **Stammdaten von Mitarbeiter... [mehr]
Ja, bei der Durchführung eines Gewinnspiels unter neuen Newsletter-Abonnenten gibt es datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Grundsätzlich ist es zulässig, ein Gewinnspiel mit der A... [mehr]
Im Kontext Datenschutz steht „TOM“ für **Technische und Organisatorische Maßnahmen**. Diese Maßnahmen sind im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlich,... [mehr]