Wird die LfDI RLP gegen die Stadt Mainz vorgehen?

Antwort

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die für die Überwachung der Einhaltung des Datenschutzrechts im öffentlichen Bereich des Landes Rheinland-Pfalz zuständig ist. Dazu gehören auch Städte und Gemeinden wie Mainz. Ob die LfDI RLP tatsächlich gegen die Stadt Mainz vorgeht, hängt vom jeweiligen Sachverhalt ab. Grundsätzlich ist die LfDI verpflichtet, Beschwerden nachzugehen und bei festgestellten Datenschutzverstößen auch Maßnahmen gegen öffentliche Stellen zu ergreifen – dazu zählen Verwarnungen, Anordnungen zur Beseitigung von Verstößen oder auch die Einleitung von Verfahren. In der Praxis wird die LfDI RLP jedoch häufig zunächst das Gespräch mit der betroffenen Behörde suchen und auf eine einvernehmliche Lösung hinwirken. Sanktionen oder öffentlichkeitswirksame Maßnahmen werden meist erst dann ergriffen, wenn die Stadt trotz Aufforderung keine Abhilfe schafft oder wiederholt gegen Datenschutzvorgaben verstößt. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass die LfDI RLP gegen die Stadt Mainz vorgeht, wenn ein relevanter Datenschutzverstoß vorliegt und keine freiwillige Abhilfe erfolgt. Die Unabhängigkeit der Behörde ist gesetzlich garantiert. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der LfDI Rheinland-Pfalz: https://www.datenschutz.rlp.de/

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