In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zustä... [mehr]
Die Abfrage von personenbezogenen Daten wie Vorname, Nachname, E-Mail, dienstliche Telefonnummer, Firma, Postanschrift, Land, Branche und Jobfunktion im Rahmen der Leadqualifizierung ist grundsätzlich möglich, unterliegt aber in Deutschland und der EU den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wichtige Voraussetzungen: 1. **Rechtmäßigkeit der Verarbeitung:** Es muss eine Rechtsgrundlage für die Datenerhebung geben. Im Marketing-Kontext ist das meist die Einwilligung der betroffenen Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder ein berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), wobei letzteres sorgfältig abgewogen werden muss. 2. **Datenminimierung:** Es dürfen nur die Daten abgefragt werden, die für den Zweck der Leadqualifizierung tatsächlich erforderlich sind (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO). Beispielsweise ist die Abfrage der Postanschrift nur dann zulässig, wenn sie für die Qualifizierung oder spätere Kontaktaufnahme wirklich notwendig ist. 3. **Transparenz und Information:** Die betroffene Person muss klar und verständlich über die Datenerhebung, den Zweck, die Speicherdauer und ihre Rechte informiert werden (Art. 13 DSGVO). 4. **Freiwilligkeit der Einwilligung:** Die Einwilligung muss freiwillig erfolgen. Pflichtfelder sollten auf das Notwendige beschränkt sein. **Fazit:** Die genannten Daten dürfen abgefragt werden, wenn sie für den Zweck der Leadqualifizierung erforderlich sind und die Vorgaben der DSGVO eingehalten werden. Es empfiehlt sich, die Datenerhebung auf das Notwendige zu beschränken und die Betroffenen transparent zu informieren. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Datenschutzkonferenz](https://www.datenschutzkonferenz-online.de/) oder beim [BfDI](https://www.bfdi.bund.de/).
In einem Unternehmen ist in der Regel der Verantwortliche für den Datenschutz, also der Datenschutzbeauftragte (DSB), für die Festlegung und Überwachung von Löschfristen zustä... [mehr]
Ein Datenschutzkonzept ist nicht mit einem Sicherheitskonzept gleichzustellen, auch wenn beide eng miteinander verbunden sind. **Datenschutzkonzept:** Ein Datenschutzkonzept beschreibt Maßnah... [mehr]
Der IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet einen umfassenden Rahmen für Informationssicherheit in Organisationen. Er enthält viele Maß... [mehr]
IT-Sicherheit selbst ist keine Verarbeitungstätigkeit im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einestätigkeit beschreibt einen Vorgang oder eine Reihe von Vorgängen im Zusammen... [mehr]
Ja, im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kann die Beschaffung als Verarbeitungstätigkeit gelten, sofern dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden. **Begründung:** Die D... [mehr]
Die Abfrage zusätzlicher Daten im Rahmen der Leadqualifizierung – etwa bei der Anmeldung zu einem Newsletter, der mit einem Whitepaper-Download gekoppelt ist – ist grundsätzlich... [mehr]
In einem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bezeichnet der Begriff "interne Empfänger" in der Regel Personen oder Abteilungen innerhalb des Unternehmens des Auftragsverarbeiters, die Zu... [mehr]
Die genannten Angaben – Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Nutzerrolle – lassen sich als **personenbezogene Kontaktdaten und Zuordnungsmerkmale** oder als **Stammdaten von Mitarbeiter... [mehr]
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI RLP) ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die für die Überwachung der Einhaltung... [mehr]
Ja, bei der Durchführung eines Gewinnspiels unter neuen Newsletter-Abonnenten gibt es datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten. Grundsätzlich ist es zulässig, ein Gewinnspiel mit der A... [mehr]