Wie lange darf man den TÜV überziehen?

Antwort

In Deutschland gibt es keine offizielle „Kulanzfrist“ für das Überziehen des TÜV (Hauptuntersuchung). Sobald die Plakette abgelaufen ist, bist du verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich zur Hauptuntersuchung vorzuführen. Ein Überziehen ist also grundsätzlich nicht erlaubt. Allerdings gibt es gestaffelte Bußgelder, wenn du den TÜV-Termin verpasst: - Bis zu 2 Monate: in der Regel keine Strafe, aber du riskierst bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von 15 €. - 2 bis 4 Monate: 15 € Verwarnungsgeld. - 4 bis 8 Monate: 25 € Verwarnungsgeld. - Mehr als 8 Monate: 60 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg. Wichtig: Wenn du die Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate überziehst, wird die Prüforganisation eine „erweiterte Untersuchung“ durchführen, die zusätzliche Kosten verursachen kann. Weitere Informationen findest du z. B. beim [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/tuev-hauptuntersuchung/ueberziehen/).

Kategorie: Auto Tags: TÜV Überziehen Frist
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