Bekomme ich mit einmaliger Traktionskontrolle- und Generator-Warnung im Bordcomputer, aber ohne gespeicherte Fehler, TÜV?

Antwort

Wenn im Bordcomputer deines Autos einmal eine Meldung wie „Traktionskontrolle“ oder „Generator“ angezeigt wurde, diese aber nicht mehr erscheint und im Fehlerspeicher aktuell keine Fehler hinterlegt sind, stehen die Chancen gut, dass dein Auto die Hauptuntersuchung (TÜV) besteht. Die Prüfer achten bei der HU auf folgende Punkte: 1. **Warnleuchten im Cockpit:** Beim Einschalten der Zündung müssen alle Kontrollleuchten kurz aufleuchten und dann wieder ausgehen. Bleibt eine Warnleuchte (z. B. für Traktionskontrolle oder Generator) dauerhaft an, ist das ein Mangel. 2. **Fehlerspeicher:** Die Prüfer lesen in der Regel den Fehlerspeicher nicht aus, es sei denn, es gibt einen konkreten Verdacht oder eine Warnleuchte ist aktiv. 3. **Funktion der sicherheitsrelevanten Systeme:** Systeme wie ABS, ESP oder die Lichtmaschine (Generator) müssen funktionieren. Da aktuell keine Warnleuchte dauerhaft an ist und der Fehlerspeicher leer ist, sollte dein Auto die TÜV-Prüfung bestehen. Es empfiehlt sich aber, das Fahrzeug vor der HU noch einmal zu beobachten. Falls die Warnmeldungen erneut erscheinen, könnte ein sporadischer Fehler vorliegen, der eventuell doch zu Problemen führen kann. Weitere Informationen zur Hauptuntersuchung findest du z. B. bei [TÜV SÜD](https://www.tuvsud.com/de-de/branchen/mobilitaet-und-automotive/privatkunden/hauptuntersuchung-hu). **Fazit:** Solange keine Warnleuchten aktiv sind und der Fehlerspeicher leer ist, sollte dein Auto die HU bestehen.

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