Bekommt mein Auto TÜV, wenn einmal Traktionskontrolle und Generator im Bordcomputer angezeigt wurden, aber kein Fehler im Fehlerspeicher gefunden wurde?

Antwort

Wenn im Bordcomputer deines Autos einmal eine Meldung wie „Traktionskontrolle“ oder „Generator“ angezeigt wurde, diese aber nicht mehr erscheint und im Fehlerspeicher aktuell keine Fehler hinterlegt sind, ist das grundsätzlich ein gutes Zeichen. Der TÜV (Hauptuntersuchung) prüft vor allem den aktuellen Zustand des Fahrzeugs. Wichtige Punkte für den TÜV in deinem Fall: - **Keine aktuellen Warnleuchten:** Wenn beim Starten des Fahrzeugs keine Warnleuchten dauerhaft leuchten (z. B. Motorkontrollleuchte, Airbag, ABS, Traktionskontrolle), ist das für den TÜV in Ordnung. - **Fehlerspeicher leer:** Wenn beim Auslesen des Fehlerspeichers keine relevanten Fehlercodes gefunden werden, gibt es keinen Grund zur Beanstandung. - **Generator (Lichtmaschine):** Sollte die Lichtmaschine tatsächlich defekt sein, würde das meist durch eine dauerhaft leuchtende Batteriewarnleuchte angezeigt werden. Das wäre ein Mangel. Wenn die Warnleuchte aber aus ist und die Batterie geladen wird, ist alles in Ordnung. - **Traktionskontrolle:** Auch hier gilt: Solange keine Warnleuchte dauerhaft an ist, besteht kein akuter Mangel. **Fazit:** Solange keine Warnleuchten dauerhaft an sind und der Fehlerspeicher leer ist, sollte dein Auto die TÜV-Prüfung bestehen. Es empfiehlt sich aber, das Fahrzeug vor der HU noch einmal zu überprüfen, falls die Meldungen wieder auftreten sollten. Weitere Infos zum TÜV findest du z. B. hier: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/auto-fahrzeuge/hu-pkw/ Sollte während der Prüfung doch ein Fehler auftreten (z. B. eine Warnleuchte geht an), kann das zu einem Mangel führen, der behoben werden muss.

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