Geht mein Auto über den TÜV, wenn Bordcomputer einmal Generator- und Traktionskontrolle anzeigte, aber kein Fehler im Fehlerspeicher gefunden wurde?

Antwort

Wenn der Bordcomputer deines Autos einmal eine Warnung bezüglich „Generator“ und „Traktionskontrolle“ angezeigt hat, diese aber seitdem nicht mehr aufgetreten ist und im Fehlerspeicher keine Fehler hinterlegt sind, stehen die Chancen gut, dass dein Auto den TÜV besteht. Der TÜ prüft in Linie den aktuellen Zustand des Fahrzeugs, insbesondere sicherheitsrelevante Systeme und ob Warnleuchten dauerhaft aktiv sind. Wichtige Punkte: - **Keine aktiven Warnleuchten:** Beim Starten des Autos dürfen keine Warnleuchten (z. B. Motorkontrollleuchte, Airbag, ABS, Traktionskontrolle) dauerhaft leuchten. Sie dürfen kurz aufleuchten und müssen dann ausgehen. - **Fehlerspeicher:** Wenn der Fehlerspeicher leer ist, gibt es keinen aktuellen Hinweis auf ein Problem. - **Funktion der Systeme:** Die sicherheitsrelevanten Systeme wie Bremsen, Lenkung, Beleuchtung usw. müssen einwandfrei funktionieren. Fazit: Solange keine Warnleuchten dauerhaft leuchten und der Fehlerspeicher leer ist, sollte dein Auto den TÜV bestehen. Sollte die Warnung während der TÜV-Prüfung erneut erscheinen, könnte das jedoch zu Problemen führen. Es empfiehlt sich, das Auto vor dem TÜV-Termin noch einmal zu beobachten und ggf. in einer Werkstatt überprüfen zu lassen, falls die Warnung erneut auftritt. Weitere Infos zum TÜV findest du z. B. hier: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/auto-fahrzeuge/hu-hauptuntersuchung/

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