Auto zeigte einmal Generator- und Traktionskontrollleuchte, Fehlerspeicher ist ohne Befund – bekommt das Auto TÜV?

Antwort

Wenn der Bordcomputer deines Autos einmal eine Warnung für Generator (Lichtmaschine) und Traktionskontrolle angezeigt hat, diese Warnungen aber seitdem nicht mehr aufgetreten sind und im Fehlerspeicher keine Fehler hinterlegt sind, stehen die Chancen gut, dass dein Auto den TÜV besteht. Für die Hauptuntersuchung (TÜV) ist entscheidend, dass zum Zeitpunkt der Prüfung keine Warnleuchten dauerhaft leuchten und keine sicherheitsrelevanten Mängel vorliegen. Da aktuell keine Warnleuchten aktiv sind und der Fehlerspeicher leer ist, gibt es aus technischer Sicht keinen Grund, warum dein Auto deswegen durch den TÜV fallen sollte. Wichtig: Sollte während der TÜV-Prüfung eine Warnleuchte (z.B. Motorkontrollleuchte, ABS, Airbag) aufleuchten, kann das zu einer Beanstandung führen. Beobachte also vor dem Termin, ob die Warnungen erneut erscheinen. Weitere Informationen findest du auch direkt beim [TÜV](https://www.tuv.com/) oder bei deiner Werkstatt.

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