Besteht mein Auto den TÜV, wenn Bordcomputer einmal Generator und Traktionskontrolle angezeigt hat, danach aber kein Fehler mehr gefunden wurde?

Antwort

Wenn der Bordcomputer deines Autos einmal eine Warnung für Generator (Lichtmaschine) und Traktionskontrolle angezeigt hat, diese Warnungen aber nicht mehr erscheinen und im Fehlerspeicher keine Fehler hinterlegt sind, ist das grundsätzlich ein gutes Zeichen. Für die Hauptuntersuchung (TÜV) gilt: - Es dürfen keine Warnleuchten dauerhaft beim Starten oder während der Fahrt leuchten (z. B. Motorkontrollleuchte, Airbag, ABS, Traktionskontrolle). - Temporäre Fehler, die nicht mehr aktiv sind und im Fehlerspeicher nicht abgelegt wurden, führen in der Regel nicht zu einer Beanstandung. - Die Funktion der Lichtmaschine (Generator) wird beim TÜV meist durch Messung der Batteriespannung überprüft. Wenn die Spannung stimmt und keine Warnleuchte aktiv ist, gibt es hier normalerweise keine Probleme. - Die Traktionskontrolle wird nur dann beanstandet, wenn die Kontrollleuchte dauerhaft leuchtet oder ein Fehler offensichtlich ist. Fazit: Wenn aktuell keine Warnleuchten angezeigt werden und der Fehlerspeicher leer ist, besteht dein Auto mit hoher Wahrscheinlichkeit den TÜV. Eine Garantie gibt es natürlich nie, aber nach deiner Beschreibung spricht nichts gegen eine erfolgreiche Hauptuntersuchung.

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