Gesetzliche Grundlage für Kleiderablagen in Unternehmen?

Antwort

Die gesetzliche Grundlage für die Bereitstellung einer Kleiderablage in Unternehmen ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie den entsprechenden Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese Regelungen verlangen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten angemessene Einrichtungen zur Verfügung stellen, um persönliche Kleidung und Arbeitskleidung sicher und hygienisch aufzubewahren. Insbesondere § 3 der Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitsstätten so gestaltet sind, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Umkleideräumen oder Kleiderablagen, wenn dies für die Art der Arbeit erforderlich ist. Zusätzlich können branchenspezifische Vorschriften oder Tarifverträge weitere Anforderungen an die Bereitstellung von Kleiderablagen enthalten.

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