In Deutschland ist die Bestellung eines Betriebsarztes für Unternehmen gesetzlich geregelt. Die wichtigsten Grundlagen finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASi) und in der DGUV Vorschrift 2 (... [mehr]
Die gesetzliche Grundlage für die Bereitstellung einer Kleiderablage in Unternehmen ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie den entsprechenden Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese Regelungen verlangen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten angemessene Einrichtungen zur Verfügung stellen, um persönliche Kleidung und Arbeitskleidung sicher und hygienisch aufzubewahren. Insbesondere § 3 der Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Arbeitsstätten so gestaltet sind, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten nicht gefährdet wird. Dazu gehört auch die Bereitstellung von Umkleideräumen oder Kleiderablagen, wenn dies für die Art der Arbeit erforderlich ist. Zusätzlich können branchenspezifische Vorschriften oder Tarifverträge weitere Anforderungen an die Bereitstellung von Kleiderablagen enthalten.
In Deutschland ist die Bestellung eines Betriebsarztes für Unternehmen gesetzlich geregelt. Die wichtigsten Grundlagen finden sich im Arbeitssicherheitsgesetz (ASi) und in der DGUV Vorschrift 2 (... [mehr]
Die Mindestqualifikation, um als "Brandschutzhelfer" im Unternehmen ernannt zu werden, ist die erfolgreiche Teilnahme an einer speziellen Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß de... [mehr]
Der Arbeitgeber muss laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) mehrere Grundsätze beachten, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehören: 1. **Gef&... [mehr]
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) hat gemäß § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) verschiedene Aufgaben. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören: 1. **Beratung**: Der ASA ber&au... [mehr]