Welche vier Pflichten haben Arbeitgebende?

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Arbeitgebende haben in vielen Ländern verschiedene Pflichten gegenüber ihren Arbeitnehmenden. Hier sind vier grundlegende Pflichten: 1. **Fürsorgepflicht**: Arbeitgebende müssen für das Wohl und die Sicherheit ihrer Arbeitnehmenden sorgen. Dies umfasst Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten sowie die Bereitstellung einer sicheren Arbeitsumgebung. 2. **Vergütungspflicht**: Arbeitgebende sind verpflichtet, die vereinbarte Vergütung pünktlich und vollständig zu zahlen. Dies schließt Gehälter, Löhne, Boni und andere finanzielle Leistungen ein. 3. **Gleichbehandlungspflicht**: Arbeitgebende müssen alle Arbeitnehmenden gleich behandeln und dürfen keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Religion, ethnischer Herkunft, Behinderung oder anderen geschützten Merkmalen zulassen. 4. **Urlaubsgewährungspflicht**: Arbeitgebende müssen ihren Arbeitnehmenden den gesetzlich vorgeschriebenen oder vertraglich vereinbarten Urlaub gewähren und sicherstellen, dass diese ihre Erholungszeiten in Anspruch nehmen können. Diese Pflichten können je nach Land und spezifischen Arbeitsgesetzen variieren. Es ist wichtig, sich über die jeweiligen nationalen Regelungen zu informieren.

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