Was ist der Unterschied zwischen fahrlässigem und vorsätzlichem Einbehalten von Geld für Sozialabgaben in der Gehaltsabrechnung?

Antwort

Der Unterschied zwischen „fahrlässig“ und „vorsätzlich“ bezieht sich auf das Verhalten und die Absicht einer Person: - **Fahrlässig** bedeutet, dass jemand die erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, also unabsichtlich oder aus Nachlässigkeit handelt. Beispiel: Ein Arbeitgeber übersieht versehentlich, dass er die Sozialabgaben vom Gehalt abführen muss, und behält sie deshalb ein. - **Vorsätzlich** bedeutet, dass jemand mit Absicht handelt, also bewusst und gewollt. Beispiel: Ein Arbeitgeber weiß genau, dass er die Sozialabgaben abführen muss, behält das Geld aber absichtlich ein, um es für andere Zwecke zu verwenden. **Bei der Gehaltsabrechnung und den Sozialabgaben:** Wenn ein Arbeitgeber die Sozialabgaben einbehält, aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, ist das ein Verstoß gegen das Gesetz. Ob dies fahrlässig oder vorsätzlich geschieht, ist für die rechtlichen Folgen entscheidend: - **Fahrlässig:** Es kann zu Bußgeldern und Nachzahlungen kommen. - **Vorsätzlich:** Es handelt sich um eine Straftat (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, § 266a StGB), die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Mehr Informationen dazu findest du z.B. bei der [Deutschen Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Experten/Arbeitgeber/Beitragseinzug/Beitragseinzug_node.html).

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