Wenn du bis zum 31.10.2025 Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst und bereits einen Arbeitsvertrag ab dem 01.11.2025 hast, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, dich bis zum 30.06.2025 aktiv um... [mehr]
Bei Arbeitslosengeld I (ALG I) musst du in der Regel bereit sein, eine Teilzeitbeschäftigung anzunehmen, die mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst. Dies gilt als zumutbare Beschäftigung. Es ist jedoch wichtig, die genauen Anforderungen und Regelungen bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit zu überprüfen, da individuelle Umstände und regionale Unterschiede eine Rolle spielen können.
Wenn du bis zum 31.10.2025 Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst und bereits einen Arbeitsvertrag ab dem 01.11.2025 hast, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, dich bis zum 30.06.2025 aktiv um... [mehr]
Ja, eine anschließende Beschäftigung auf Minijobbasis ist grundsätzlich möglich, nachdem eine Teilzeitbefristung mit Sachgrund beendet wurde. Es gibt jedoch einige Punkte zu beach... [mehr]
Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, mehrere Aushilfsjobs zu haben, solange die Einkommensgrenzen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei einem Minijob (bis 520 €) und... [mehr]
In einem Arbeitszeugnis ist es nicht zwingend erforderlich, die genaue Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) anzugeben. Es ist jedoch üblich, die Art der Beschäftigung zu erwähnen, insbe... [mehr]