Wenn du bis zum 31.10.2025 Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst und bereits einen Arbeitsvertrag ab dem 01.11.2025 hast, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, dich bis zum 30.06.2025 aktiv um... [mehr]
Bei Arbeitslosengeld I (ALG I) musst du in der Regel bereit sein, eine Teilzeitbeschäftigung anzunehmen, die mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst. Dies gilt als zumutbare Beschäftigung. Es ist jedoch wichtig, die genauen Anforderungen und Regelungen bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit zu überprüfen, da individuelle Umstände und regionale Unterschiede eine Rolle spielen können.
Wenn du bis zum 31.10.2025 Arbeitslosengeld I (ALG I) beziehst und bereits einen Arbeitsvertrag ab dem 01.11.2025 hast, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, dich bis zum 30.06.2025 aktiv um... [mehr]
Ja, die Arbeitsagentur darf den Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) entsprechend kürzen, wenn im maßgeblichen Bemessungszeitraum nur in Teilzeit gearbeitet wurde. Die Höhe d... [mehr]
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen kündigen musst, kannst du grundsätzlich verschiedene Unterstützungsleistungen von der Agentur für Arbeit erhalten. Hier sind die wichtigst... [mehr]
Ja, eine anschließende Beschäftigung auf Minijobbasis ist grundsätzlich möglich, nachdem eine Teilzeitbefristung mit Sachgrund beendet wurde. Es gibt jedoch einige Punkte zu beach... [mehr]
Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich erlaubt, mehrere Aushilfsjobs zu haben, solange die Einkommensgrenzen und gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Bei einem Minijob (bis 520 €) und... [mehr]