Gibt es Mutterschutz bei einer Fehlgeburt?

Antwort

Ja, in Deutschland gibt es Mutterschutzregelungen, die auch bei einer Fehlgeburt greifen. Wenn eine Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche eintritt, haben betroffene Frauen Anspruch auf Mutterschutz. Das bedeutet, dass sie in der Regel für mindestens vier Wochen nach der Fehlgeburt von der Arbeit freigestellt sind, um sich körperlich und emotional zu erholen. Diese Zeit kann auf ärztlichen Rat hin verlängert werden. Es ist wichtig, dass betroffene Frauen sich an ihren Arzt und ihren Arbeitgeber wenden, um die notwendigen Schritte einzuleiten.

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