Arbeitszeiterhöhungen müssen vom Betriebsrat nicht „genehmigt“ werden, aber der Betriebsrat hat bei bestimmten Änderungen der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht nach §... [mehr]
Das neue Weiterbildungsgesetz stärkt die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in mehreren Bereichen. Hier sind einige der wichtigsten Mitbestimmungsrechte: 1. **Planung und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen**: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Planung und Durchführung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat frühzeitig informieren und seine Zustimmung einholen muss. 2. **Auswahl der Teilnehmer**: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Auswahl der Mitarbeiter, die an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen sollen. Dies soll sicherstellen, dass die Auswahl fair und transparent erfolgt. 3. **Inhalte und Methoden der Weiterbildung**: Der Betriebsrat kann mitbestimmen, welche Inhalte und Methoden in den Weiterbildungsmaßnahmen verwendet werden. Dies soll sicherstellen, dass die Maßnahmen den Bedürfnissen der Mitarbeiter entsprechen. 4. **Arbeitszeitregelungen**: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Arbeitszeitregelungen im Zusammenhang mit Weiterbildungsmaßnahmen. Dies umfasst beispielsweise die Frage, ob die Weiterbildung während der Arbeitszeit oder außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindet. 5. **Kostenübernahme**: Der Betriebsrat kann mitbestimmen, in welchem Umfang der Arbeitgeber die Kosten für die Weiterbildung übernimmt. Dies kann beispielsweise Reisekosten, Kursgebühren oder Materialkosten umfassen. Diese Mitbestimmungsrechte sollen sicherstellen, dass die Interessen der Mitarbeiter bei der Planung und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen angemessen berücksichtigt werden. Weitere Informationen zum Weiterbildungsgesetz und den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats findest du auf den entsprechenden Seiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: [BMAS](https://www.bmas.de).
Arbeitszeiterhöhungen müssen vom Betriebsrat nicht „genehmigt“ werden, aber der Betriebsrat hat bei bestimmten Änderungen der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht nach §... [mehr]
Der Betriebsrat hat in Deutschland eine Vielzahl von Rechten, die im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt sind. Zu den wichtigsten Rechten gehören: **1. Informationsrecht:** Der Arbeitg... [mehr]
Betriebsräte spielen eine wichtige Rolle in der deutschen Arbeitswelt, da sie die Interessen der Arbeitnehmer in einem Unternehmen vertreten. Sie sind in vielen Unternehmen gesetzlich vorgeschrie... [mehr]
Ja, der Betriebsrat hat bei der Einführung einer Handkasse Mitbestimmungsrechte. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestim... [mehr]
Hier ist ein Mustertext für ein Einschreiben an den Betriebsrat mit der Bitte um Zusendung des aktuellen Haustarifvertrags mit Unterschriften der Vertragsparteien: --- **Absender:** [Dein Nam... [mehr]
Ja, ein Protokoll, das von einem Mitglied des Betriebsrats (also einem Gremiumsmitglied) geschrieben wird, ist grundsätzlich rechtssicher – vorausgesetzt, es werden die gesetzlichen Vorgabe... [mehr]
Ein Arbeitgeber kann die Durchführung von Betriebsratswahlen nicht rechtmäßig verhindern. Das Recht, einen Betriebsrat zu wählen, ist im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregel... [mehr]
Ja, ein Betriebsrat darf Betriebsvereinbarungen auch ohne einen gültigen Tarifvertrag abschließen. Betriebsvereinbarungen sind Vereinbarungen zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat un... [mehr]
Mitarbeiter können in verschiedenen Bereichen mitbestimmen, abhängig von den gesetzlichen Regelungen und der Unternehmenskultur. Zu den häufigsten Themen gehören: 1. **Betriebsver... [mehr]
Die Mitbestimmung in Angelegenheiten, die die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Berlin betreffen, ist im Berliner Personalvertretungsgesetz (PersVG) geregelt. Di... [mehr]