Ja, rechtlich darfst du als Rentner weiterhin bei deiner Firma angestellt bleiben. Es gibt in Deutschland kein generelles Beschäftigungsverbot für Rentner. Nach Erreichen des gesetzlichen Re... [mehr]
Ja, eine kurzfristige Beschäftigung muss grundsätzlich auch zwischen Schule und Wehrdienst pflichtig abgerechnet werden. Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn sie im Kalenderjahr nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauert und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Allerdings müssen Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag abgeführt werden. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Ausnahmen zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Ja, rechtlich darfst du als Rentner weiterhin bei deiner Firma angestellt bleiben. Es gibt in Deutschland kein generelles Beschäftigungsverbot für Rentner. Nach Erreichen des gesetzlichen Re... [mehr]
Ein ruhendes Arbeitsverhältnis bedeutet, dass die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag – also insbesondere die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Zahlungspflicht des Arbeitgebers &nd... [mehr]
Der anteilige Jahresurlaub eines geringfügig Beschäftigten von 2 Tagen bezieht sich auf die Anzahl der Urlaubstage, die ihm zustehen. Wenn der Beschäftigte beispielsweise an 5 Tagen pro... [mehr]
Arbeitszeitkonten sind ein Instrument, das es Arbeitgebern und Arbeitnehmern ermöglicht, die Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Sie dienen dazu, Überstunden, Mehrarbeit oder auch Unterstu... [mehr]