Ja, als Werkstudent kannst du grundsätzlich zusätzlich einen Minijob (450-Euro-Job bzw. seit 2022 520-Euro-Job) annehmen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Arbei... [mehr]
Ja, eine kurzfristige Beschäftigung muss grundsätzlich auch zwischen Schule und Wehrdienst pflichtig abgerechnet werden. Eine kurzfristige Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei, wenn sie im Kalenderjahr nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauert und nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Allerdings müssen Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag abgeführt werden. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und Ausnahmen zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Ja, als Werkstudent kannst du grundsätzlich zusätzlich einen Minijob (450-Euro-Job bzw. seit 2022 520-Euro-Job) annehmen. Dabei gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Arbei... [mehr]
Ja, rechtlich darfst du als Rentner weiterhin bei deiner Firma angestellt bleiben. Es gibt in Deutschland kein generelles Beschäftigungsverbot für Rentner. Nach Erreichen des gesetzlichen Re... [mehr]
Ein ruhendes Arbeitsverhältnis bedeutet, dass die Hauptpflichten aus dem Arbeitsvertrag – also insbesondere die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und die Zahlungspflicht des Arbeitgebers &nd... [mehr]