Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement?

Antwort

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Verfahren, das in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, um Arbeitnehmer, die länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt erkrankt sind, bei derkehr an den Arbeitsplatz zu unterstützen. BV (Betriebsvereinbarung) zum BEM regelt die spezifischen Abläufe und Maßnahmen im Unternehmen, um die Integration der betroffenen Mitarbeiter zu fördern. In einer BV zum BEM werden typischerweise folgende Punkte behandelt: 1. **Ziele des BEM**: Förderung der Gesundheit und Wiedereingliederung der Mitarbeiter. 2. **Ansprechpartner**: Benennung von Personen oder Gremien, die für das BEM zuständig sind. 3. **Ablauf des Verfahrens**: Detaillierte Beschreibung der Schritte, die im BEM-Prozess zu durchlaufen sind. 4. **Datenschutz**: Regelungen zum Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten der Mitarbeiter. 5. **Maßnahmen**: Konkrete Unterstützungsangebote, wie z.B. Anpassungen des Arbeitsplatzes oder Schulungen. Eine gut ausgearbeitete BV zum BEM kann dazu beitragen, die Rückkehr von Mitarbeitern nach längerer Krankheit zu erleichtern und die Arbeitsfähigkeit zu erhalten.

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