Welche Höchsttemperaturen gelten in Arbeitsstätten?

Antwort

In Deutschland regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zusammen mit der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ die zulässigen Temperaturen in Arbeitsräumen. Laut ASR A3.5 gelten folgende Richtwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen: - **Bis 26 °C:** Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll 26 °C nicht überschreiten. - **Bis 30 °C:** Wird die Temperatur von 26 °C überschritten, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die Belastung zu reduzieren (z. B. Lüften, Jalousien, Lockerung der Bekleidungsregeln). - **Ab 30 °C:** Ab 30 °C sind zusätzliche Maßnahmen zwingend erforderlich (z. B. Bereitstellung von Getränken, Anpassung der Arbeitszeiten). - **Ab 35 °C:** Arbeitsräume mit einer Lufttemperatur von 35 °C und mehr sind ohne spezielle Schutzmaßnahmen als Arbeitsräume nicht geeignet. Diese Werte gelten für normale Bürotätigkeiten. Bei körperlich schwerer Arbeit oder besonderen Arbeitsbedingungen können abweichende Werte gelten. Weitere Informationen findest du bei der [Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)](https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/pdf/ASR-A3-5.pdf?__blob=publicationFile&v=7).

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