Kann man bei einem Arbeitszeugnis die Schlussformulierung der Wunschformel weglassen? Welche Folgen könnte das haben?

Antwort

Ja, es ist möglich, die Schlussformulierung oder Wunschformel in einem Arbeitszeugnis wegzulassen. Die Schlussformulierung wird oft als Ausdruck der Wertschätzung und als positiver Abschluss des Zeugnisses angesehen. Wenn sie fehlt, kann dies verschiedene Folgen haben: 1. **Wahrnehmung der Wertschätzung**: Das Fehlen einer positiven Schlussformulierung kann den Eindruck erwecken, dass der Arbeitgeber mit der Leistung des Mitarbeiters nicht vollständig zufrieden war. 2. **Rechtliche Aspekte**: In einigen Fällen könnte das Fehlen einer solchen Formulierung als unvollständig oder nicht wohlwollend angesehen werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, wenn der Mitarbeiter das Gefühl hat, dass das Zeugnis nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. 3. **Auswirkungen auf zukünftige Bewerbungen**: Ein Arbeitszeugnis ohne positive Schlussformulierung könnte sich negativ auf die Chancen des Mitarbeiters bei zukünftigen Bewerbungen auswirken, da potenzielle Arbeitgeber möglicherweise eine vollständige und positive Bewertung erwarten. Insgesamt ist es ratsam, die Schlussformulierung beizubehalten, um ein positives und vollständiges Bild der Arbeitsleistung zu vermitteln.

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