Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG genannt) ist der Betrag, bis zu dem Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert si... [mehr]
In Deutschland gibt es zwei Hauptarten der Krankenversicherung: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Innerhalb der GKV gibt es jedoch auch den Status der freiwilligen Mitgliedschaft. Hier sind die Unterschiede zwischen freiwillig gesetzlich krankenversichert und pflichtversichert in der GKV: 1. **Pflichtversicherung in der GKV:** - **Wer ist pflichtversichert?**: Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt, Auszubildende, Studenten, Rentner und bestimmte andere Personengruppen. - **Beitragsberechnung**: Die Beiträge werden prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet, bis zur Beitragsbemessungsgrenze. - **Leistungen**: Die Leistungen sind gesetzlich festgelegt und bei allen gesetzlichen Krankenkassen weitgehend gleich. 2. **Freiwillige Versicherung in der GKV:** - **Wer ist freiwillig versichert?**: Personen, die die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, Selbstständige, Freiberufler und Personen, die aus der Pflichtversicherung ausscheiden, aber weiterhin in der GKV bleiben möchten. - **Beitragsberechnung**: Die Beiträge werden ebenfalls prozentual vom Einkommen berechnet, jedoch gibt es eine Mindestbemessungsgrundlage, die auch bei geringem Einkommen zu einem Mindestbeitrag führt. Es gibt auch eine Höchstbemessungsgrundlage. - **Leistungen**: Die Leistungen sind identisch mit denen der Pflichtversicherten, da sie ebenfalls durch das Sozialgesetzbuch geregelt sind. Zusammengefasst: Der Hauptunterschied liegt in der Art der Mitgliedschaft und der Beitragsberechnung. Pflichtversicherte sind aufgrund gesetzlicher Vorgaben in der GKV, während freiwillig Versicherte sich bewusst für die GKV entscheiden, obwohl sie auch die Möglichkeit hätten, in die PKV zu wechseln.
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG genannt) ist der Betrag, bis zu dem Arbeitnehmer in Deutschland in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert si... [mehr]
Ja, als Einzelunternehmer kannst du dich in Deutschland grundsätzlich freiwillig gesetzlich krankenversichern lassen. Voraussetzung ist, dass du zuvor entweder gesetzlich krankenversichert warst... [mehr]
Ja, die Beitragsbemessungsgrenze gilt auch für freiwillig gesetzlich Krankenversicherte. Das bedeutet: Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden nur bis zur aktuellen Beitragsbeme... [mehr]
Eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Rentenantragstellern und Rentenbeziehern gegenüber einer privaten Krankenversicherung (PKV) mehrere Vorteile: 1. **Beitragsberechnung nach Einko... [mehr]
Die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland richten sich nach der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und dem allgemeinen Beitragssatz. Der Zusatzbeitrag variiert... [mehr]
Nein, bei privaten Krankenversicherungen (PKV) gibt es keine Zusatzbeiträge wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). In der GKV wird der Zusatzbeitrag von den einzelnen Krankenkassen er... [mehr]
Wer aus Deutschland in die Schweiz auswandert, kann seine deutsche private Krankenversicherung in der Regel **nicht** einfach behalten. Das Schweizer Sozialversicherungssystem sieht vor, dass alle in... [mehr]
Ja, grundsätzlich kann auch jemand, der ein angemeldetes Gewerbe hat, keine Einnahmen daraus erzielt und Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) bezieht, in der gesetzlichen Krankenversiche... [mehr]
Als deutscher Rentner, der seinen Wohnsitz nach Italien verlegt, bleibst du in der Regel weiterhin in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert, sofern du in Deutsch... [mehr]
Die gesetzlichen (GKV) und privaten Krankenversicherungen (PKV) in Deutschland unterscheiden sich in mehreren zentralen Punkten: **1. Leistungsumfang:** - **GKV:** Die Leistungen sind gesetzlich fest... [mehr]