Ist der Zuschuss zur Krankenversicherung für Gesellschafter-Geschäftsführer steuerpflichtiger Arbeitslohn?

Antwort

Ja, der Zuschuss zur Krankenversicherung für einen Gesellschafter-Geschäftsführer gilt in der Regel als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies liegt daran, dass Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel als Arbeitnehmer im Sinne des Einkommensteuergesetz betrachtet werden. Der Zuschuss wird daher in der Lohnabrechnung berücksichtigt und unterliegt der Einkommensteuer sowie den Sozialabgaben. Es ist jedoch ratsam, sich im Einzelfall von einem Steuerberater beraten zu lassen, da es spezifische Regelungen und Ausnahmen geben kann.

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